Haftungsrecht für Pflegende
Bei der Betreuung und Pflege von Patient*innen sind in zunehmendem Maße gesetzliche Regelungen zu beachten, die wiederum einem stetigen Wandel unterliegen. Zunehmend sehen sich die Pflegenden mit haftungsrechtlichen Fragen konfrontiert: Wer haftet bei Fehlern? Was bedeutet Pflichtverletzung und strafbares Verhalten und welche Rechtsfolgen sind zu erwarten? Welche ärztlichen Leistungen können an nichtärztliches Personal delegiert werden? Wem obliegt die Durchführungs-, Anordnungs- und Organisationsverantwortung und was bedeutet das im Einzelnen?
Lernergebnisse und Kompetenzen:
Die Teilnehmenden
- kennen die Grundzüge der zivilrechtlichen Haftung (Schadensersatz, Schmerzensgeld),
- haben Kenntnisse zur Delegation (Zusammenarbeit von Ärzt*innen und nichtärztlichem Assistenzpersonal) erworben,
- kennen die strafrechtlichen Aspekte der Haftung (z. B. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, freiheitsentziehende Maßnahmen, Verletzung von Privatgeheimnissen),
- kennen die arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Haftungsrechts,
- kennen die Rechte von Patient*innen.
Methoden:
- Vortrag
- Diskussion von Praxisbeispielen aus der Pflege
- Bearbeitung von Fällen
Zielgruppe: Führungskräfte, Pflegefach- und Pflegehilfskräfte
RbP Punkte: 8
Status:
Kursnr.: 25-P035
Beginn: Di., 18.11.2025, 09:00
Kurstage: 1
Kursort: Zoom, Online-Seminar,
Gebühr: Externe 280,00 € ; für Mitarbeitende der Johannesstift Diakonie ohne Seminargebühren (alle Gebühren inkl. MwSt.)
Ansprechpartnerin: Schaefer, Jessica
Tel.: 0160 5676521