Pflichtunterweisungen
Im Gesundheits- und Sozialwesen sind Mitarbeitende teils gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Sogenannte Pflichtunterweisungen dienen dazu, Wissen und Fähigkeiten von Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand zu halten und Fachwissen zu erweitern, um die bestmögliche Versorgung in den Einrichtungen sicherzustellen. In verschiedenen Formaten werden gesetzliche Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien, Verhaltensregeln und andere wichtige Themen geschult. Die Unterweisungen sind "verpflichtend", da Mitarbeitende diese in regelmäßigen Abständen besuchen müssen, um sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben sicher und gesetzeskonform auszuführen.
Unserer Pflichtunterweisungsangebot umfasst Praxisanleiter*in, Betreuungsassistent*in und betriebliche Ersthelfer*in. Im digitalen Format zählen unter anderem Arbeitssicherheit, Hygiene, Notfall oder Datenschutz zu unserem Repertoire, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Gern entwickeln wir auch für Ihre Einrichtung an Ihren Bedarf angepasste Pflichtunterweisungskonzepte. Sprechen Sie mich gern an.
Liane Schmidt
Kompetenzzentrum digitale Bildung
Studienleitung
Mobil: 0172-9452039
E-Mail: liane.schmidt@jsd.de
Praxisanleiter*in
In unseren Kursangeboten geht es um die Weiterentwicklung
der Inhalte für Praxisanleitende ...
Betreuungsassistent*in
Wir bieten Ihnen als Betreuungsassistent*in 2-Tages-Auffrischungskurse an
um Ihr Wissen zu aktualisieren ...
betriebliche*r Ersthelfer*in
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig
fortgebildete Ersthelfende zur Verfügung zu haben ...
digitale Pflichtunterweisungen
Pflichtunterweisungen, die für Berufsgruppen oder Einrichtungen
gesetzlich oder hausintern vorgeschrieben sind ...
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