Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Paul-Gerhardt-Stiftung
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGBs gelten für alle Veranstaltungen der von der Paul-Gerhardt-Stiftung getragenen Diakonie Akademie für Gesundheit und Soziales (im Folgenden DAGS). Hiervon ausgenommen sind die im Programmheft ausgeschriebenen Veranstaltungen anderer Anbieter. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von angemeldeten Personen/Institutionen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Das Angebot der DAGS richtet sich im Allgemeinen an alle Interessenten im deutschsprachigen Raum und im Besonderen an die Mitarbeitenden im Konzernverbund der Johannesstift Diakonie, Berlin (im Folgenden Johannesstift Diakonie).
Besondere Regelungen, die nur die Teilnehmenden von Veranstaltungen mit dem Seminarkürzel P betreffen, sind mit dem Seminarkürzel P in fett dargestellt.
Besondere Regelungen, die nur die Teilnehmenden von Veranstaltungen mit dem Seminarkürzel E betreffen, sind mit dem Seminarkürzel E in fett dargestellt.
Besondere Regelungen, die nur die Teilnehmenden von Veranstaltungen mit dem Seminarkürzel J betreffen, sind mit dem Seminarkürzel J in fett dargestellt.
Die in den Programmheften eines Jahres aufgeführten Veranstaltungen werden im Jahresverlauf ergänzt oder bei Bedarf aktualisiert. Das jeweils aktuelle Angebot finden Sie unter www.jsd.de/akademien.
§ 2 Anmeldung/Vertragsschluss
(1) Vertragspartner der DAGS ist grundsätzlich die angemeldete Person. Johannesstift Diakonie-Mitarbeitende müssen vor der Anmeldung die Zustimmung des Vorgesetzten eingeholt haben. Wenn diese nicht vorliegt, ist der Teilnehmende verpflichtet, die Kosten der Veranstaltung nebst ggf. Übernachtungskosten selber zu zahlen.
(2) Mit Abgabe des Anmeldeformulars bzw. Absenden der Online-Anmeldung erfolgt die Anerkennung der vorliegenden AGBs.
(3) Für die Anmeldung ist das vorgesehene Online-Anmeldeformular oder das dem Programmheft beigefügte Formular zu benutzen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(4) Im Falle einer Online-Anmeldung wird automatisch eine Eingangsbestätigung generiert und versandt, die keine Anmeldebestätigung darstellt.
(5) Eine Anmeldung bzw. der Erhalt einer Eingangsbestätigung hat keinen Anspruch auf einen Seminarplatz zur Folge.
(6) Der Vertrag kommt erst mit der elektronisch oder postalisch versandten Anmeldebestätigung zustande. Damit wird die Anmeldung verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Seminargebühr.
(7) Etwa vier Wochen vor Seminarbeginn versendet die DAGS eine Bestätigung per Brief oder per E-Mail, die alle benötigten Informationen wie Veranstaltungsort, Seminarzeiten, ggf. Übernachtung sowie zu treffende Vorbereitungen enthält.
§ 3 Warteliste
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Seminarplätze, wird eine Warteliste angelegt. Sollten bereits vergebene Plätze wieder frei werden, so werden die Anmeldungen von der Warteliste in der Reihenfolge ihres Posteinganges berücksichtigt.
§ 4 Vertragsinhalt
(1) Zielgruppen, Veranstaltungsorte, Veranstaltungsinhalte und Preise ergeben sich aus den Ausschreibungen zu den Veranstaltungen.
(2) Jeder Teilnehmende erhält eine Teilnahmebestätigung sowie ggf. Veranstaltungsunterlagen. Auf der Teilnahmebestätigung werden die Unterrichtseinheiten gekürzt, wenn der Teilnehmende bei mehr als 10 % der angegebenen Seminarzeiten abwesend war.
(3) Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, erhalten die Teilnehmenden bei den Veranstaltungen mit dem Seminarkürzel P eine Verpflegung inkl. Getränken. Bei mehrtägigen Veranstaltungen und sofern Bedarf besteht, bietet die DAGS an, zwischen den jeweiligen Veranstaltungstagen eine Unterkunft im Einzelzimmer nach Wahl der DAGS zu buchen. Externen Teilnehmenden wird die Übernachtung in Rechnung gestellt. Johannesstift Diakonie-Mitarbeitende erhalten keine Übernachtung(en), sofern sich Veranstaltungs- und Arbeitsort in räumlicher Nähe befinden. Reisekosten sind bei Bedarf gegenüber dem Arbeitgeber zu beantragen und abzurechnen. Zusätzliche Übernachtungen vor dem ersten oder nach dem letzten Veranstaltungstag sind nicht Vertragsbestandteil.
(4) Bei Seminaren mit dem Seminarkürzel J erhalten die Teilnehmenden im Rahmen des Bildungsangebotes eine Verpflegung inkl. Getränken ohne Frühstück und Abendessen. Übernachtungen sind nicht Vertragsbestandteil.
(5) Seminare mit dem Seminarkürzel E beinhalten eine Getränkeverpflegung mit Wasser, Kaffee und Tee. Übernachtungen sind nicht Vertragsbestandteil.
§ 5 Stornierung eines Seminarplatzes
(1) Eine Stornierung hat schriftlich (d. h. per Brief) oder in Textform (Fax oder per E-Mail) zu erfolgen.
(2) Abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 42 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
- 41 bis 28 Tage vor Kursbeginn: 10% der Seminargebühr, mind. 15 Euro
- 27 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 30% der Seminargebühr, mind. 25 Euro
- ab 14 Tage vor Kursbeginn: 100%
Diese Regelung gilt auch bei Krankheit. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Rücktritts-Versicherung.
(3) Die angemeldete Person hat das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung für einen Ersatz zu sorgen. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an. Der angemeldeten Person steht zudem der Nachweis frei, dass kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
§ 6 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der DAGS mittels einer eindeutigen Erklärung (per Post oder per Fax und mit der Unterschrift versehen oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 7 Folgen des Widerrufs
(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
(2) Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 8 Rechnung
(1) Es gelten die in der Ausschreibung angegebenen Preise. Diese verstehen sich als Endpreise. Für die Seminarleistungen besteht unsererseits eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 22a UStG; die Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden unter Ausweis des USt-Satzes berechnet.
(2) Die Rechnung ist 14 Tage nach Erhalt fällig.
(3) Kostenschuldner ist grundsätzlich die angemeldete Person. Soll ein abweichender Rechnungsempfänger zur Zahlung aufgefordert werden, ist dies bei der Anmeldung anzugeben. Sollte dieser die Kosten nicht übernehmen, bleibt die angemeldete Person Kostenschuldner.
(4) Die Rechnung für Seminare mit dem Seminarkürzel E wird zusammen mit der definitiven Bestätigung und weiteren Informationen ca. vier Wochen vor Kursbeginn zugesandt.
(5) Rechnungen für Seminare mit dem Seminarkürzel P und mit dem Seminarkürzel J werden nach der Kursteilnahme versandt.
(6) Die angemeldete Person haftet für die Zahlung der Kursgebühr unabhängig von evtl. beantragten Leistungen (z. B. Bildungsprämie, Arbeitsamt und Arbeitgeber).
§ 9 Fortbildungspunkte
(1) Die Angabe von Fortbildungspunkten erfolgt ohne Gewähr.
(2) Die Fortbildungen werden nicht automatisch bei Ärztekammern angemeldet.
§ 10 Änderung der Veranstaltung und Absagen seitens des Veranstalters
(1) Wird die Mindestteilnehmeranzahl eines Seminars nicht erreicht, behält sich die DAGS die Absage der Veranstaltung vor. Diese erfolgt mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bereits gezahlte Seminargebühren werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Absage infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl, bestehen nicht.
(2) In Fällen höherer Gewalt, wie plötzlicher Erkrankung oder sonstigem Ausfall eines Referenten, behält sich die DAGS vor, die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, ersatzweise einen anderen Referenten einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung hat die angemeldete Person das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle einer Absage oder eines Rücktritts durch den Teilnehmenden werden bereits geleistete Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der Absage wegen höherer Gewalt, bestehen nicht.
(3) Wird die Durchführung einer in Präsenz geplanten Veranstaltung durch staatliche Verordnungen wesentlich beeinträchtigt, z. B. durch spezifische Hygieneauflagen, hat die DAGS das Recht, die Veranstaltung digital (online) durchzuführen. Die Umstellung von Präsenz auf Online stellt den Teilnehmenden im Falle eines Vertragsrücktritts nicht von gegebenenfalls anfallenden Stornogebühren frei.
(4) Die DAGS behält sich Änderungen oder Aktualisierungen der Veranstaltungsinhalte vor, sofern damit keine wesentliche inhaltliche Änderung der Veranstaltung verbunden ist.
§ 11 Haftung
(1) Die DAGS wählt für die Veranstaltungen qualifizierte Referentinnen und Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte und der Unterlagen sind die jeweiligen Referentinnen und Referenten verantwortlich. Für diese sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmenden persönlich angestrebten Lernziels wird keine Haftung übernommen.
(2) Gleichwohl ist die DAGS an einem Feedback jedes Teilnehmenden interessiert und händigen deshalb in der Regel Feedbackbögen aus oder stellt eine digitale Möglichkeit zum Feedback zur Verfügung.
(3) Die DAGS haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen.
(4) Teilnehmende an E-Learning-Formaten sind selbst für die technische Leistungsfähigkeit ihrer Hardware sowie einem dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren verantwortlich. Sie haben ihre Zugangsdaten geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Gegenüber Teilnehmenden, die nicht zum Konzernverbund der Johannesstift Diakonie gehören, haftet die DAGS außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus dem Entwenden von Daten durch Dritte während der Übertragung eines E-Learning-Formats resultieren. Ebenso wenig haftet die DAGS für die missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten durch Dritte, insbesondere bei unbefugter Weitergabe durch den Teilnehmenden an Dritte selbst, die Nichtabmeldung auf dem Endgerät des Teilnehmenden oder bei Verlust eines mobilen Endgerätes eines Teilnehmenden mit Zugriff auf die Learning Suite von imc.
§ 12 Verschwiegenheit
(1) Über die im Seminar bekannt gewordenen und als vertraulich genannten Informationen, persönlichen wie auch betrieblichen Ursprungs, ist Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die Erstellung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Seminarteilnehmende ist verboten.
§ 13 Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich zur persönlichen Information des jeweiligen Teilnehmenden bestimmt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung mit Ausnahme der persönlichen Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
§ 14 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die DAGS und der Teilnehmende verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung nach Inhalt und Zweck am nächsten kommt.
(Stand: 15.08.2022)